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(1)
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Sie verpflichten sich hiermit, bei der Versendung, Übertragung oder Ausfuhr der SOFTWARE in andere Länder die geltenden Ausfuhrüberwachungsgesetze, Einschränkungen und Bestimmungen der entsprechenden Länder einzuhalten.
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(2)
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Jegliche Eigentumsrechte sowie Rechte des geistigen Eigentums an der SOFTWARE verbleiben beim LIZENZGEBER. Der Lizenzgeber von Canon überträgt Ihnen keinerlei Lizenzen oder Rechte an dem geistigen Eigentum der LIZENZGEBER, weder ausdrücklich noch stillschweigend, sofern dies nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag gestattet wird.
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(3)
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Die SOFTWARE darf ausschließlich mit dem gekauften Canon-Produkt (das PRODUKT) verwendet werden.
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(4)
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Die SOFTWARE darf nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Canon und die LIZENZGEBER abgetreten, unterlizenziert, vermarktet, vertrieben oder an Dritte übertragen werden.
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(5)
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Ungeachtet des Vorangegangenen darf die SOFTWARE nur dann an Dritte übertragen werden, wenn (a) Sie alle Rechte am PRODUKT und alle Rechte und Verpflichtungen im Rahmen dieser Bestimmungen an den Übernehmer abtreten und (b) dieser Übernehmer sich verpflichtet, sämtliche dieser Bestimmungen einzuhalten.
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(6)
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Der Code der SOFTWARE darf nicht dekompiliert, durch Reverse-Engineering rekonstruiert, zerlegt oder auf andere Weise in menschenlesbare Form reduziert werden.
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(7)
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Die SOFTWARE darf nicht modifiziert, angepasst, übersetzt, vermietet, geleast oder verliehen werden; ferner dürfen auf Grundlage der SOFTWARE keine abgeleiteten Produkte erstellt werden.
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(8)
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Die SOFTWARE darf nicht aus dem PRODUKT entfernt werden, und es dürfen keine separaten Kopien der SOFTWARE angefertigt werden.
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(9)
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Der menschenlesbare Anteil (Quellcode) der SOFTWARE ist nicht Bestandteil Ihrer Lizenz.
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