Konfigurieren der Upgrade-Methode
Wenn HTTPS das Protokoll für die Kommunikation mit dem Fernüberwachungsserver ist, kann diese Software sowohl manuell als auch automatisch aktualisiert werden. Wenn SMTP das Protokoll für die Kommunikation mit dem Fernüberwachungsserver ist, kann diese Software nur manuell aktualisiert werden.
Wenn die automatische Aktualisierung festgelegt ist, sucht die Software regelmäßig nach einer neuen Version und aktualisiert sie automatisch, sobald eine neue Version entdeckt wird.
WICHTIG |
Neue Versionen werden jeden Tag zwischen 1:00 und 3:00 nachts geprüft. Die Zeit entspricht der Zeit, die auf dem Computer eingestellt ist, auf dem diese Software läuft. Automatische Aktualisierungen können nicht durchgeführt werden, wenn zu dieser Tageszeit keine Internetverbindung besteht. |
1.
Wählen Sie das Menü [System] > [Agenteninformationen] aus.
2.
Wählen Sie eine Upgrade-Methode aus.
Um das Upgrade automatisch auszuführen, aktivieren Sie [Automatische Aktualisierung].
Klicken Sie auf [Jetzt aktualisieren], um nach einer neuen Version zu suchen und ein Upgrade zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl durchzuführen.
WICHTIG |
Wenn zu Beginn des Aktualisierungsvorgangs noch Aufgaben ausgeführt werden, so werden sie angehalten. Die angehaltenen Aufgaben werden nach Abschluss des Aktualisierungsvorgangs wieder aufgenommen. Wenn die Nutzungsvereinbarung der neuen Version aktueller ist als die der gegenwärtigen Version, wird die automatische Aktualisierung gestoppt, da die Zustimmung des Benutzers erforderlich ist. Nach der Aktualisierung werden die zu überwachenden Geräte vorübergehend aus den von dieser Software verwalteten Geräten entfernt. Wenn die Kommunikation mit dem Fernüberwachungsserver wiederhergestellt ist, werden sie automatisch wieder den Geräten zur Überwachung hinzugefügt. |
Um das Upgrade manuell auszuführen, deaktivieren Sie die [Automatische Aktualisierung].
Wenn diese Einstellung deaktiviert ist, sucht die Software nicht nach neuen Versionen. Aktualisierungen müssen manuell durchgeführt werden. Näheres zu dem Verfahren finden Sie hier: